Infos: Sachgebiete LKW / Verkehrsleiter

 

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Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr

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Wenn Sie als Güterkraftverkehrsunternehmer bzw. Verkehrsleiter einen gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem

zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der hierfür zuständigen Verkehrsbehörde.

Für diese Erlaubnis müssen Sie:

  1. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen
  2. Ihre Zuverlässigkeit nachweisen
  3. Ihre fachlichen Eignung evtl. durch eine Fachkundeprüfung an der IHK nachweisen

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Sachgebiete, für die Sie Fachkenntnisse nachweisen müssen, sind:

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Recht

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht

Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes

  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Beförderungsbedingungen und -preise
  • Beförderungsdokumente
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Spedition
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing

Technische Normen und technischer Betrieb

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Laden und Entladen der Fahrzeuge
  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
  • Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln

 

Struktur der Sach- und Fachkundeprüfung:


Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil.

Die schriftlichen Prüfungsteile beinhalten:
• schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort sowie
• schriftliche Übungen / Fallstudien.


Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt zwei Stunden für jeweils einen Prüfungsteil.

Hinzu kommt ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.

kontakt

 

Verkehrs-Seminare
Gottfried Helfert
Kraftverkehrsmeister
Mobil: 0163 92 51 493
E-Mail:info(at)verkehrs-seminare.eu
 
 

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